Schneeräumen im Bereich des Zugangs zum und vor dem Haus sowie der seitlichen Treppe ist Mietersache. Der Weg wird auch von den Nachbarhäusern genutzt – für eigene Unfälle oder solche der Nachbarn wegen unterlassener Räumung haftet daher der Mieter. Der Vermieter stellt Schneeschieber und Besen zur Verfügung. Salz darf nur im Notfall verteilt werden, da dieses den Betonboden zersetzt
Das Haus verfügt über etwas steilere Treppen (mit Handlauf). Ältere Menschen und Kleinkinder müssen sie vorsichtig benutzen. Der Vermieter übernimmt hierfür keine Haftung. Reist der Mieter mit einem Kleinkind an, muss er zwei Treppenabsperrungen mitbringen und montieren. Der Vermieter übernimmt hierfür keine Verantwortung.